Im Dezember 2025 legte die EFRAG der Europäischen Kommission ihren Entwurf für vereinfachte europäische Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) als technische Empfehlung vor. Es wird erwartet, dass die Kommission die vorgeschlagenen Änderungen in der ersten Hälfte des Jahres 2026 durch einen delegierten Rechtsakt verabschiedet. Die überarbeiteten Nachhaltigkeitsberichtsstandards sollen die Berichtslast für Unternehmen verringern, indem sie mehr Flexibilität bei der CSRD-Berichterstattung einführen und gleichzeitig die Kernziele des EU-Green Deal beibehalten. Der Inhalt der überarbeiteten ESRS wurde durch umfangreiche Konsultationen und Beratungen mit mehr als 700 Interessengruppen, darunter Ersteller, Nachhaltigkeitsprüfer und Investoren, gestaltet.
Was sich durch das neue ESRS ändern wird
- Eine deutliche Reduzierung der meldepflichtigen Datenpunkte (61 %)
- Ein vereinfachter und klarer Prozess zur doppelten Wesentlichkeitsprüfung (DMA)
- Mehr Flexibilität bei der Berichterstattung über Informationen zur Wertschöpfungskette (einschließlich der Verwendung von Schätzungen, wo dies angemessen ist)
- Eine praktischere Art, Strategien, Maßnahmen und Ziele zu präsentieren
- Verbesserte Interoperabilität der CSRD-Berichterstattung mit den ISSB-Standards
Warum sollten Sie sich schon jetzt mit dem neuen ESRS vertraut machen?
Die neuen Versionen des ESRS müssen noch von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Dennoch sollten Unternehmen, die nach dem CSRD berichten, bereits jetzt mit der Überprüfung beginnen, da sich Änderungen an den erforderlichen Datenpunkten direkt darauf auswirken, welche Daten sinnvollerweise erfasst werden sollten – und in welcher Granularität. Die durch die überarbeiteten ESRS eingeführten Erleichterungen können bereits in der Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2026 genutzt werden. Dies gilt sowohl für Unternehmen, die bereits nach der CSRD berichten, als auch für diejenigen, die sich darauf vorbereiten, ab dem Geschäftsjahr 2027 mit der CSRD-Berichterstattung zu beginnen. Die neuesten Versionen der ESRS würden ab dem Geschäftsjahr 2027 gelten, sofern das Unternehmen zu diesem Zeitpunkt in den Anwendungsbereich der CSRD-Berichterstattung fällt.
Was ist für die Geschäftsleitung relevant?
- Geringerer Verwaltungsaufwand – weniger Datenpunkte können den Zeit- und Ressourcenaufwand im gesamten Berichtsprozess reduzieren.
- Einfachere strategische Kommunikation – prägnantere, präzisere und zunehmend prinzipienbasierte Berichterstattung unterstützt eine kohärente Kommunikation mit Märkten, Kunden und Investoren.
- Wettbewerbsvorteil – ein einfacherer und kosteneffizienterer Berichtsprozess kann ein Unterscheidungsmerkmal sein, da die Erwartungen an die Nachhaltigkeit immer höher werden.
- Verbessertes Compliance- und Risikomanagement – eine frühzeitige und proaktive Vorbereitung auf bevorstehende EU-Anforderungen kann Sanktionen und Compliance-Risiken reduzieren.
ESRS 1 und ESRS 2 – Wesentliche Änderungen
- Stärkere Betonung der „fairen Darstellung“ – die Berichterstattung sollte ein getreues und ausgewogenes Bild des Unternehmens vermitteln, ohne dass dies mit unverhältnismäßigen Kosten oder Anstrengungen verbunden ist.
- Klarere DMA-Leitlinien und Offenlegungen – verbesserte Kompatibilität mit den Erwartungen hinsichtlich der Nachhaltigkeitsprüfung
- Flexiblere Strukturierung von Nachhaltigkeitsinformationen – entweder nach thematischen Standards oder nach identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs)
- Mehr Offenlegung auf hoher Ebene in Bezug auf Unternehmensführung und Geschäftsmodelle – vereinfachte Anforderungen hinsichtlich der Einbindung von Stakeholdern und finanzieller Auswirkungen
Umweltstandards (E1–E5)
Klimawandel (ESRS E1)
- Vereinfachte Anforderungen an Datenpunkte für die Berichterstattung über Treibhausgasemissionen (Scope 1–3)
- Verbesserte Angleichung an die Informationsanforderungen in IFRS S2
- Mehr Flexibilität bei der Festlegung klimabezogener Ziele und den verwendeten Methoden
Umweltverschmutzung (ESRS E2)
- Geringere Abhängigkeit von E-PRTR-Referenzen, ersetzt durch allgemeinere Berichtspflichten
- Offenlegungspflichten für Mikroplastik werden in primäre und sekundäre Offenlegungen unterteilt
- Offenlegungspflichten für „besorgniserregende Stoffe“ auf Unternehmen beschränkt, für die sie relevant sind
Wasser- und Meeresressourcen (ESRS E3)
- Klarere Begriffsdefinitionen für Wasserstress
- Weniger Datenpunkte – der Anwendungsbereich der Norm wurde präzisiert, um den Schwerpunkt auf Wasserressourcen zu legen.
- Spezifischere Anforderungen an Wasserentnahmen, Abwasserableitungen und Wasserspeicherung
Biodiversität und Ökosysteme (ESRS E4)
- Übergangsplan wird nur offengelegt, wenn ein solcher Plan existiert.
- Die Szenario- und Resilienzanalyse ist freiwillig.
- Vereinfachte Anforderungen für Strategien, Maßnahmen und Ziele
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (ESRS E5)
- Einführung eines „Schlüsselmaterial”-Konzepts für Ressourcenzuflüsse
- Klarere Integration von Kreislaufwirtschaft und Ökodesign-Aspekten
- Neue Datenpunkte zum Thema Abfall
Soziale Standards (S1–S4)
- Deutliche Reduzierung der Datenpunkte für Richtlinien, Maßnahmen und Ziele
- Vereinfachte Anforderungen in Bezug auf Angaben zu Belegschaft, Vergütung, Sozialschutz und Vielfalt
- Neue Definitionen für die Berichterstattung über Menschenrechtsvorfälle – nur wesentliche Themen sind zu berichten
Governance (G1)
- Umstrukturierung des aktuellen Standards, sodass Richtlinien, Maßnahmen, Ziele und Kennzahlen in speziellen Abschnitten dargestellt werden
- Vereinfachte Kennzahlen für die Berichterstattung über Korruption, politisches Engagement/Einflussnahme und Zahlungsverhalten
- SFDR-Indikatoren werden beibehalten
Wie geht es nun im Gesetzgebungsverfahren weiter?
- Die Europäische Kommission wird in der ersten Hälfte des Jahres 2026 einen delegierten Rechtsakt auf der Grundlage der technischen Empfehlung der EFRAG ausarbeiten.
- Die EFRAG wird die Umsetzung des neuen ESRS durch Leitlinien, Fragen-und-Antworten-Materialien und Schulungsressourcen unterstützen.
Was sollte Ihr Unternehmen als Nächstes tun?
- Überprüfen Sie den Entwurf des vereinfachten ESRS und bewerten Sie, wie sich die vorgeschlagenen Änderungen auf Ihre Berichtsprozesse auswirken würden.
- Starten Sie eine interne Diskussion darüber, wie Vereinfachungsoptionen genutzt werden können, um Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung zu optimieren und zu stärken.