15. Januar 2026
Kohlenstoffgrenzausgleichsmechanismus – Aktualisierungen vom Dezember 2025
Im Dezember 2025 verabschiedete die EU mehrere Durchführungsbestimmungen für die endgültige (Verpflichtungs-)Phase des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) sowie einen Vorschlag zur künftigen Ausweitung des Anwendungsbereichs des CBAM. Mehrere wichtige Bestimmungen dieses umfangreichen Regelwerks (ca. 5.000 Seiten) gelten ab dem 1. Januar 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten.












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